VDP.GROSSE GEWÄCHSE – das sind die Spitzenweine der Spitzenwinzer. Genau genommen die trockenen Weine aus VDP.GROSSER LAGE. Und diese besitzen das höchste Gütesiegel des VDPs. Bis ein Wein diese Auszeichnung tragen darf, muss er jedoch ganz besondere Kriterien erfüllen – und das fängt schon im Weinberg an.
Eine Frage der Lage
Nach Einführung der herkunftsbezogenen VDP.Klassifikation wurden in der Pfalz alle potenziellen Lagen begutachtet und klassifiziert. Dabei war unter anderem auch die königlich-bayerische Bodenbewertung von 1828 bis 1837 maßgebend. Schon damals wurde beispielsweise den Lagen Ungeheuer, Kirchenstück und Pechstein hohe Bonität zugeschrieben. Und das gilt bis heute! Aktuell sind in der Pfalz mehr als 50 Lagen als VDP.GROSSE LAGEN klassifiziert. Die Flächen sind parzellengenau abgegrenzt und mit den Flurnummern erfasst.
Aller guten Dinge sind drei
In den klassifizierten Weinbergen herrschen optimale Wachstumsbedingungen für Spitzenweine. Ebenso stammen aus diesen Lagen Weine, die eine nachhaltige Reife aufgewiesen haben. Sollen neue Flächen als VDP.GROSSE LAGEN klassifiziert werden, so müssen diese sich erst nachhaltig beweisen. Die Flächen werden von einer Kommission begutachtet, dabei sind die Geologie, Topografie aber auch die Historie entscheidend. Weiter wird eine Vertikale von mindestens 5 Jahrgängen verkostet, um das Reifepotenzial der Lage zu erkennen und beurteilen zu können.
Drei Rebsorten sind in der Pfalz als VDP.GROSSE GEWÄCHSE zugelassen: Riesling, Weißburgunder und Spätburgunder. Und: Jedes Weingut kann pro Lage und Rebsorte nur ein VDP. GROSSES GEWÄCHS erzeugen.
Besonderheiten im Weinberg
Während der gesamten Vegetationsperiode und besonders vor der Lese werden die qualitätsorientierte Arbeit im Weinberg und insbesondere das Ertragsniveau kontrolliert. In der Pfalz gibt es Obmänner, die diese Flächen begehen und ggf. Hinweise zum Ertragspotenzial – Anschnitt oder ertragsreduzierende Maßnahmen – geben. Die Erntemenge ist auf einen Ertrag von maximal 50hl pro Hektar beschränkt. Das liegt deutlich unter den gesetzlich zulässigen Ertragsmengen – und ist damit eine freiwillige Reduktion zugunsten bester Qualität. Die Trauben werden selektiv und ausschließlich mit der Hand gelesen!
Freiwillige sensorische Prüfungen – für konstante Qualität
Die Weine werden mittels traditioneller Produktionsverfahren erzeugt. Eine Anreicherung bei Weißweinen ist nicht erlaubt. Im folgenden Frühjahr, wenn die Weine fast fertig sind, beginnen die sensorischen Prüfungen. Alle Weine, die ab Herbst als VDP.GROSSE GEWÄCHSE vermarktet werden sollen, werden in jedem Jahr zwei sensorischen Prüfungen unterzogen: einer Fassprobe, das heißt, es wird eine Probe direkt aus dem Fass entnommen und einer gefüllten Probe. Sechs Prüfer bewerten alle vorgesehenen Weine. Zuerst findet eine Fassprobe statt. Wenn diese bestanden ist, werden die Weine abgefüllt und es schließt sich eine Füllprobe, also eine Probe aus der Flasche, an. Die Weine werden in der Pfalz verdeckt geprüft. Sie besitzen keine sichtbare Ausstattung, sind nummeriert und die Prüfer erhalten lediglich Angaben über Jahrgang und Rebsorte. Geprüft wird auf Sauberkeit, Fehlerfreiheit und untypischen Geschmack. Die Weine werden in Gruppen blind probiert, diskutiert und bewertet. Bei der Beanstandung eines Weins wird eine Konterflasche – also eine zweite Flasche des Weins – geöffnet, um zu prüfen, ob sich der Fehler vielleicht nur auf eine bestimmte Flasche bezieht. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Weingut im Anschluss schriftlich von der Geschäftsstelle des VDP.Pfalz mitgeteilt. Seit 17 Jahren existiert das Statut zur Klassifikation von VDP.GROSSEN GEWÄCHSEN in dieser Form und die produzierten Weine geben diesem Vorgehen recht. Zusammen mit den Qualitätsstandards, den Betriebsprüfungen und dem strengen Reglement arbeitet der VDP.Pfalz stetig an seiner immer wieder neuen Zielsetzung: Regionale Weine von Geltung hervorbringen.
So erkennt man ein VDP.GROSSES GEWÄCHS
Trockene Weine aus VDP.GROSSER LAGE werden als VDP.GROSSES GEWÄCHS bezeichnet. Man erkennt sie an einer speziellen Flasche mit GG-Trauben-Logo als Glasprägung. Ein Wein aus VDP.GROSSER LAGE trägt neben dem Namen des Weinguts und der Rebsorte den Lagennamen ohne Ortsnamen als Hinweis auf seine Herkunft auf dem Etikett sowie eine entsprechende Kennzeichnung auf der Kapsel.
Erster September – Startschuss für VDP.GROSSE GEWÄCHSE
Die Weißweine unter den VDP.GROSSEN GEWÄCHSEN werden erst nach etwa einjähriger Reife ab dem 1. September auf den Markt gebracht. Und die Rotweine reifen noch länger – davon mindestens 12 Monate im Eichenfass – und werden erst ab dem 1. September des zweiten auf die Lese folgenden Kalenderjahres für den Verkauf freigegeben.
Mittlerweile – um die Qualität noch weiter zu steigern – gehen einige VDP.Weingüter dazu über, die Weine noch länger als vom VDP vorgeschrieben, reifen zu lassen und ein halbes, ganzes oder sogar mehrere Jahre später erst auf den Markt zu bringen.